Mitgliederbereich
Sie sind bereits Mitglied in der Partei "die partei der sorben"? Dann haben Sie nichts falsch gemacht! Sie brauchen sich nichts vorwerfen zu lassen.
Sie sind noch kein Mitglied? Dann leisten Sie Abbitte indem Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen und an unsere Bundeszentrale schicken.
Beitragstabelle der Partei die partei der sorben
Die Beitragstabelle ist Bestandteil der Bundesfinanzordnung. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ein. Grundlage dafür sind seine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern die Einkünfte und Bezüge um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß.
Monatliche Einkünfte und Bezüge in Euro / Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Mitglieder ohne Einkommen (z. B. Schüler/innen)
und Transferleistungsbeziehende* - 5,00 EUR
Einkommen bis 5000 - 10,00 EUR
Einkommen über 5000 bis 10000 - 20,00 EUR
Einkommen über 10000 EUR - 2 Promille eines Monatsnettoeinkommens
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*) Bezieher/innen von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)